Zugegeben, man kann die Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen acht Tage alten Jungen als Körperverletzung bewerten. Zugegeben auch, dass ich mir über diese Frage schon ähnliche Gedanken gemacht habe. Die Beschneidung der Vorhaut ist schließlich tatsächlich ein irreversibler Eingriff, der einem Menschen sein Leben lang anhaftet – egal ob er das als Erwachsener will oder nicht.
Durch ein Gericht wirkungsvoll verbieten kann man die Beschneidung aber nicht. Für Juden ist ein solches Verbot ein Angriff auf ihre Religion schlechthin, die Beschneidung ist immerhin eines der wichtigsten Gebote überhaupt. Beschneidungsverbote hat es in der jüdischen Geschichte des öfteren gegeben, und Juden haben schlimmere Strafandrohungen als die Sanktionen eines bundesdeutschen Gerichts auf sich genommen, um ihre Söhne dennoch beschneiden zu lassen.
Das Urteil des Landgerichts Köln ist daher strafrechtlich gesehen sinnlos. Es wird seinen Weg durch die Instanzen gehen und letztlich wieder aufgehoben werden. Kein deutsches Gericht wird sich wagen, jüdischen Eltern zu sagen, dass sie ihren Sohn in Deutschland nicht beschneiden lassen dürfen oder sie gar dafür verurteilen.
Spannend bleibt die Frage, ob und wie die deutsche Politik sich dazu stellt. Man kann nicht auf der einen Seite ständig die jüdisch-christliche Tradition beschwören, jüdisches Leben in Deutschland wünschen und fördern und auf der anderen Seite ein Gerichtsurteil gutheißen, das jüdisches Leben in Deutschland unmöglich macht.
Feines Dilemma, das sich da auftut.

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